AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.04.2026
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der
Sensum Via – Begleitung fürs Leben, Inhaber Jörg Wiesner,
Am Knick 5, 34346 Hann. Münden
(nachfolgend „Begleiter“ genannt).
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der professionellen Lebensbegleitung von Sensum Via.
1.2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Person, die die Begleitung in Anspruch nimmt (nachfolgend „Klient“), oder deren gesetzlicher Vertreter bzw. bevollmächtigte Person.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot
Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Sensum Via stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Information.
2.2 Erstgespräch
Vor Vertragsschluss findet in der Regel ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch statt, in dem der individuelle Bedarf geklärt und der Rahmen der Begleitung erläutert wird.
2.3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Bestätigung des Begleiters nach Anfrage des Klienten oder
- Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.
2.4 Textform
Wesentliche Vereinbarungen (z. B. Leistungsumfang, Termine, Begleitrahmen, Honorar) werden in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt.
3. Leistungsumfang
3.1 Art der Leistungen
Sensum Via bietet Begleitung fürs Leben an. Diese kann insbesondere umfassen:
- Kultur- und Erlebnisbegleitung
- Vorlese- und Literaturbegleitung
- Unterstützung bei digitaler Kommunikation
- Natur- und Spazierbegleitung
- Unterstützung bei organisatorischen Alltagsaufgaben (z. B. Postdurchsicht)
- Begleitung bei Einsamkeit oder Vergesslichkeit
- Entlastung von Angehörigen
- Begleitung in Übergangs- oder Trauerphasen
Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
3.2 Keine Pflegeleistungen
Der Begleiter erbringt keine Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI oder SGB V.
Dies umfasst insbesondere:
- keine körperbezogene Pflege
- keine medizinische Behandlungspflege
- keine Verabreichung von Medikamenten
- keine Krankenbeobachtung
3.3 Keine therapeutischen oder beratenden Leistungen
Der Begleiter erbringt keine medizinischen, therapeutischen, rechtlichen oder steuerlichen Beratungsleistungen.
3.4 Grenzen der Begleitung
Die Leistungen setzen grundsätzlich eine erhaltene Selbstständigkeit des Klienten voraus.
Bei erkennbaren medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Bedarfen wird empfohlen, entsprechende Fachkräfte hinzuzuziehen.
Der Begleiter kann unterstützend tätig sein (z. B. Begleitung zu Terminen), ersetzt jedoch keine medizinische oder pflegerische Versorgung.
Der Begleiter ist berechtigt, eine Begleitung abzulehnen oder zu beenden, wenn der Unterstützungsbedarf überwiegend pflegerischer oder medizinischer Natur ist.
Der Begleiter ist ebenfalls berechtigt, eine Begleitung abzulehnen oder zu beenden, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet ist.
4. Preise und Zahlung
4.1 Honorar
Das Honorar richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Sensum Via, die auf der Website von Sensum Via veröffentlicht ist oder dem Klienten vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.
Bei regelmäßiger Begleitung erfolgt die Vergütung im Rahmen der vereinbarten monatlichen Begleitrahmen.
Einzeltermine können in Ausnahmefällen vereinbart werden und werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
4.2 Zusätzliche Kosten
Zusätzlich zum vereinbarten Honorar können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, insbesondere:
- Fahrtkosten
- Eintritts- oder Teilnahmegebühren bei Aktivitäten
- Konsumkosten (z. B. Café, Veranstaltungen)
Diese Kosten werden vom Klienten übernommen, sofern sie im Rahmen der Begleitung entstehen.
Kosten für den Begleiter (z. B. Eintritt bei gemeinsamen Aktivitäten) werden ebenfalls vom Klienten übernommen.
Die Höhe der jeweils geltenden Fahrtkosten sowie weitere Preisdetails ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von Sensum Via.
4.3 Zahlung
Bei regelmäßiger Begleitung erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus per Rechnung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
Einzeltermine werden in der Regel vorab in Rechnung gestellt und sind vor dem Termin zu bezahlen.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
5. Termine, Absagen und Verschiebungen
5.1 Terminvereinbarung
Termine werden individuell vereinbart.
Regelmäßige Termine können im Rahmen einer Begleitvereinbarung festgelegt werden.
5.2 Absage durch den Klienten
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird der vereinbarte Termin vollständig in Rechnung gestellt, sofern kein dringender Ausnahmefall vorliegt.
5.3 Absage durch den Begleiter
Bei Absage durch den Begleiter (z. B. Krankheit) wird ein Ersatztermin angeboten.
Eine Berechnung erfolgt nicht.
Der Begleiter ist berechtigt, Termine abzulehnen oder abzubrechen, wenn die Durchführung aufgrund der örtlichen Situation oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit nicht zumutbar erscheint.
5.4 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen (z. B. extreme Wetterbedingungen) können Termine von beiden Seiten ohne Kosten abgesagt werden.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Einzeltermine
Bei Einzelterminen endet der Vertrag mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
6.2 Dauervereinbarungen
Bei regelmäßigen Begleitungen gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
6.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- wiederholten erheblichen Vertragsverletzungen
- grob unangemessenem Verhalten
- Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit
6.4 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
7. Haftung
7.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Der Begleiter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Begleiter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 Haftungsausschluss
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für:
- Entscheidungen des Klienten
- Schäden durch eigenes Verhalten des Klienten
- Schäden durch Dritte
- Verlust persönlicher Gegenstände, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Begleiters.
7.4 Versicherung
Der Begleiter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
8. Datenschutz und Verschwiegenheit
8.1 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz.
Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Sensum Via einsehbar.
8.2 Schweigepflicht
Der Begleiter verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Begleitung bekannt gewordenen persönlichen Informationen.
Eine Weitergabe erfolgt nur:
- mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten
- bei gesetzlicher Verpflichtung
- bei Gefahr für Leben oder Gesundheit
9. Pflichten des Klienten
9.1 Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient verpflichtet sich:
- relevante Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen
- Änderungen der Situation mitzuteilen
- Termine einzuhalten
- vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten
9.2 Notfallsituationen
Sollte während einer Begleitung eine Situation eintreten, in der nach Einschätzung des Begleiters eine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit des Klienten besteht, ist der Begleiter berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Dies kann insbesondere umfassen:
- die Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder benannten Notfallkontakten
- das Hinzuziehen medizinischer Hilfe oder eines Rettungsdienstes
Der Begleiter handelt in solchen Fällen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine medizinische oder pflegerische Versorgung wird dadurch nicht ersetzt.
9.3 Notfallkontakt
Der Klient benennt auf Wunsch eine Person, die in Notfällen kontaktiert werden kann.
10. Urheberrechte
Erstellte Inhalte (z. B. biografische Texte oder schriftliche Zusammenfassungen) verbleiben im Eigentum des Klienten.
Eine Veröffentlichung oder Nutzung zu Marketingzwecken erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
11. Änderung der AGB
Der Begleiter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge oder laufende Vertragsverhältnisse, soweit dies rechtlich zulässig ist.
13. Streitbeilegung
Der Begleiter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Kontakt
Sensum Via – Begleitung fürs Leben
Inhaber: Jörg Wiesner
Adresse: Am Knick 5, 34346 Hann. Münden
E-Mail: info@sensum-via.de
Telefon: 015170563622
Stand: 01.04.2026